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Hierzu
gehören bestimmte Delikte, zu deren strafrechtlicher
Beurteilung auch besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich
sind.
Die Zahl der aufgedeckten Fälle hat sich im Laufe
der letzten Jahre derartig erhöht, dass Wirtschaftskriminalität
mit zu den wirklich großen volkswirtschaftlichen Schadensrisiken
zählt.
Die durch Wirtschaftskriminalität zugefügten Vermögensschäden
bedrohen Unternehmen jeder Größenordnung. |
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Unterschlagung / Diebstahl
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• betriebsinterne Angelegenheiten
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• Produkt-Markenpiraterie
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• Schwarzarbeit
• Bonitätsprüfung
• unerlaubten Nebentätigkeiten
• Spesenmanipulationen
• Betriebsspionage / -Sabotage
• u.v.m. |
Detektive
werden beauftragt, wenn Auftraggeber kein Interesse daran
haben staatliche Institutionen einzuschalten aber ermittelt
werden soll.
Das
Ziel der Detektive ist im Allgemeinen die Beschaffung von Informationen
und gerichtsverwertbarem Beweismaterial für
ihre Auftraggeber.
Jeder Mensch kann durch das Schicksal
Gründe für eine Beauftragung eines Detektivs haben,
wenn z.B. die Frau fremdgeht, ein Familienmitglied vermisst wird
oder der unterhaltspflichtige Ehemann nicht zahlen will und nicht
auffindbar ist.
Neben Privatdetektiven gibt es auch Wirtschaftsdetektive,
die wie der Name schon sagt, von Unternehmen beauftragt werden.
Wirtschaftsdetektive können z.B. eingeschaltet werden, bei
Abrechnungsbetrug, bei Verstoß gegen UWG ... |
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Unterhaltsangelegenheiten
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/ Sachfahndung
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von Eigentum
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im In- Ausland
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